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Betriebliches Eingliederungsmanagementbei erkrankten Mitarbeitern (Arbeitgeberpflicht)
Gesetzliche GrundlagenUnternehmen sind laut § 84 Abs. 2 SGB IX zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Im Sinne der gesetzlichen Grundlage geht es dabei um
Wir helfen Ihnen weiterUnsere erfahrenen Mitarbeiter entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle und passgenaue Konzepte. Wir unterstützen Sie gern bei der Implementierung eines strukturierten Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagements. Nutzen Sie dazu unsere Seminarangebote! Dabei sind wir gern bei Ihnen vor Ort oder stellen Ihnen unser komplettes Veranstaltungsmanagment inklusive moderner Seminarräume, Unterbringung und Catering in Leipzig zur Verfügung. Können Mitarbeiter aus unterschiedlichen gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, helfen Ihnen unsere erfahrenen Disability-Manager gern weiter.
Ansprechpartner für betriebliches Eingliederungsmanagement
BFW Leipzig erhält Auszeichnung für BEMFür die herausragende Einführung vom Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) hat das Berufsförderungswerk Leipzig am 11.06.2009 durch den Sächsischen Staatsminister Thomas Jurk eine Auszeichnung erhalten. Auszug aus dem Zuwendungsbescheid des Kommunaler Sozialverbandes Sachsen.
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