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Für Rehaträger

Arbeitslose mit Bildungsgutschein und Angehörige der Bundeswehr

Für Arbeitslose

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II) beziehen, können einige unserer Angebote mit einem Bildungsgutschein nutzen. Einen Bildungsgutschein kann Ihre Arbeitsagentur bzw. Ihr Jobcenter ausstellen.

Den Gutschein brauchen Sie nur bei uns vorlegen, um ihn einzulösen. Wir ergänzen die fehlenden Angaben darauf und geben Ihnen den Gutschein zurück, damit Sie diesen wieder Ihrem Arbeitsvermittler übergeben können. Zusätzlich zum Bildungsgutschein wird noch ein Schulungsvertrag zwischen dem BFW Leipzig und dem Bildungsgutscheininhaber geschlossen, der die Rahmenbedingungen für die jeweilige Maßnahme (beiderseitige Rechte und Pflichten) regelt.

Für Angehörige der Bundeswehr

Angehörige der Bundeswehr haben die Möglichkeit, als Selbstzahler an unseren Qualifizierungen teilzunehmen. Mit ihnen wird ein Schulungsvertrag geschlossen, der die Rahmenbedingungen, Zahlungsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.

Welche Angebote Sie nutzen können

  • Qualifizierungen mit Kammerabschluss (zweijährige Umschulungen) – als Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)  
  • (ausschließliche) Vermittlung eines Arbeitsplatzes – mit Vermittlungsgutschein (das BFW ist anerkannter Personalvermittler)

Ihre Ansprechpartner für Fragen und Informationen 

Frau Annette Rosenberg; Tel.: 03 41/91 75 353; E-Mail: annette.rosenberg[at]bfw-leipzig·de

Herr Steffen Gonsior; Tel.: 03 41/91 75 305; E-Mail: steffen.gonsior[at]bfw-leipzig·de

Frau Corinna Schulze; Tel.: 03 41/91 75 306; E-Mail: corinna.schulze[at]bfw-leipzig·de

 

 

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